Solarstrom Konzepte Gmbh Titelbild

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Solarstrom Konzepte GmbH (Wärmepumpen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2024

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Geltung
2.Angebotserstellung und Vertragsabschluss
3.Durchführbarkeit
4.Preise und Zahlungsbedingungen
5.Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang
6.Eigentumsvorbehalt
7.Gewährleistung, Sachmangel und Mängelanzeige
8.Haftung und Freistellung
9.Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse
10.Rücktritt aus wichtigem Grund
11.Datenschutz
12.Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
13.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
14.Schriftformerfordernis
15. Salvatorische Klausel


1. Geltung
1.1 Die Solarstrom Konzepte GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) bietet ihren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.
1.2 Alle Lieferungen von Produkten, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Bestell- und Auftragsbestätigungen, die der Verkäufer mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Nebenabreden können nur mit dem Geschäftsführer getroffen werden und bedürfen der Schriftform.


2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Aufgrund der durch den Käufer telefonisch und schriftlich mitgeteilten Informationen erstellt der Verkäufer ein erstes unverbindliches Angebot, aus welchem sich die weitere konkrete Abstimmung, über die für den Käufer in Frage kommenden Produkte und deren Installation ergibt.
2.3 In einem mehrphasigen Verkaufsprozess wird der Käufer dem Verkäufer alle notwendigen
Informationen zur Verfügung stellen, um die für ihn in Frage kommenden Produkte zutreffend empfehlen zu können. Hierbei werden alle vom Käufer gemachten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Unterlagen maßgeblich für die weitere Produktempfehlung. Tatsächliche Abweichungen der vor Ort Gegebenheiten gehen zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 3).
2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, alle zur Ermittlung der Bonität des Käufers erforderlichen allgemein zugänglichen Informationen (insbesondere Schufa Auskünfte) einzuholen und zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem Käufer zu machen. Eine negative Schufa Auskunft des Käufers berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag (Ziffer 10.4).
2.5 Am Ende des Abstimmungsprozesses wird der Käufer ein von dem Verkäufer maßgeschneidertes Angebot erhalten, welches dieser mittels elektronischer Signatur (z.B. via DocuSign) oder per Post, E-Mail-Scan oder Telefax unterzeichnet. Ab Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die von dem Käufer gemachten Angaben und seine Bestellung für ihn drei Wochen lang verbindlich (=Angebot).
2.6 Die Bestellung wird erst dann auch für den Verkäufer verbindlich, wenn dieser mittels ausdrücklicher schriftlicher „Auftragsbestätigung“ den Vertragsschluss bestätigt hat (=Annahme). Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als wirksam geschlossen.


3. Durchführbarkeit
3.1 Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, (Ziffer 2.3.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu.
3.2 Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Käufers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Käufer bereits selbst mit der Demontage der alten Heizungsanlage begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu, soweit der Käufer nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat.
3.3 Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Käufer selbst zu beschaffen und dem Verkäufer bei Anfrage zur Verfügung zu stellen. Alle diesbezüglichen
Abweichungen gehen zu seinen Lasten (Ziffer 8.3 dieser AGB) und berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt (Ziffer 10.1 iii dieser AGB).


4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere wegen eventueller Unrichtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben, werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Kosten für Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben sind im in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Gesamtkaufpreis bereits inkludiert.
4.2 Die Entgegennahme von Bestellungen und Ausführung von Lieferungen kann von einer im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Anzahlung abhängig gemacht werden. Bis zur Erbringung der Anzahlung ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zurückzuhalten.
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten in Euro zahlbar. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto. Etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, die bei Exportgeschäften aufgrund Auslandsüberweisung anfallen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer zur Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugsschäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
4.4 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Wird die Leistung später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist der Verkäufer bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Käufer zu vertreten ist.


5. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang
5.1 Liefertermine oder Lieferfristen, sind stets schriftlich anzugeben. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sie sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und von Verkäufer ausdrücklich als solches schriftlich bestätigt werden.
5.2 Wird der Verkäufer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen selbst nicht beliefert, obwohl er bei (einem) zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und wird jede bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
5.3 Befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung des Produkts in Verzug, so kann der Käufer erst nach Setzen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachlieferungsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart oder sich individuell auf eine konkrete Nachlieferungsfrist geeinigt.
5.4 Die Anlieferung der bestellten Ware erfolgt – sofern im Angebot nicht anders vereinbart – frei Bordsteinkante und verzollt. Der Käufer gewährleistet die Annahme der Ware und den freien Zugang und die Befahrbarkeit zum festgelegten Arbeitsbereich.
5.5 Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 5.4 (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet der Verkäufer nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Ziffer 8 dieser AGB.
5.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist. Im Falle der Teillieferung ist der Verkäufer zur entsprechenden Teilabrechnung berechtigt.
5.7 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Ware in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem die Ware an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte und übergebenen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Produkte werden nachfolgend auch „Vorbehaltsware“ genannt.
6.2 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware nach Übergabe unentgeltlich für den Verkäufer
6.3 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
6.4 Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbes. Zahlungsverzug – vom Vertrag
zurück, ist der Käufer dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware an den Verkäufer herauszugeben. Der Ausbau und die Abholung der Ware erfolgen durch den Verkäufer auf Kosten des Käufers.


7. Gewährleistung, Sachmangel und Mängelanzeige
7.1 Die Gewährleistungsrecht des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
7.2 Der Verkäufer räumt dem Käufer eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 4 Jahren ein.
7.3 Der Käufer hat die gelieferten Produkte nach Ablieferung unverzüglich im Hinblick auf Menge und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen und hat dem Verkäufer Mängel anzugeben.
unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Beanstandungen sind dem Verkäufer in schriftlicher Form unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungsnummer mitzuteilen.
7.4 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch Minderung des Kaufpreises zugunsten des Käufers.
7.5 Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Einlagerung, Aufstellung oder sonstiger Einwirkung von außen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
7.6 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für die Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Käufer.
7.7 Kommt der Verkäufer einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz. Gleiches gilt im Falle zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder dann, wenn die Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar oder unmöglich ist.


8. Haftung und Freistellung
8.1 Der Verkäufer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Dies gilt auch für eine etwaige Zurechnung von Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter
8.2 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen,
wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
8.3 Der Käufer ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an den Verkäufer erforderlich werden, gehen zu Lasten des Käufers. Das Gleiche gilt, wenn die Informationen, Abbildungen oder Abmessungen, die der Käufer dem Verkäufer nach Maßgabe von Ziffer 2.3 der AGB zur Verfügung gestellt hat,
unzutreffend sind und daher eine vertragsgemäße Verwendung und/oder Installation der bestellten Produkte nicht möglich sind.


9. Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse
9.1 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Seuchen, Erdbeben, Terroranschläge, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, etc.) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich hiervon zu unterrichten.
9.2 Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
9.3 Verzögert sich infolge der oben genannten Umstände die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin, so sind beide Parteien mit sofortiger Wirkung zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 10 berechtigt.
9.4 Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, sich bei anderen als die ursprünglich vorgesehenen Lieferanten einzudecken.
9.5 Ob nach Beendigung der höheren Gewalt eine (Nach-)Lieferung für die während dieser Zeit nicht erfolgten Lieferungen bzw. ein Nachbezug geschehen soll, werden die beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen unter Berücksichtigung der Produktionskapazitäten festlegen.
9.6 Für den Fall, dass eine der Parteien den Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 9.3 erklärt oder für den Fall, dass nach Verständigung der Parteien keine (Nach-)Lieferung erfolgen soll, verpflichtet sich der Verkäufer etwaige vom Käufer vorgenommenen Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Käufers zurückzuerstatten und etwaige Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto des Käufers bzw. der (physische) Rückerhalt der Sicherheit.


10. Rücktritt aus wichtigem Grund
10.1 Der Rücktritt vom Vertrag kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Käufer bzw. Verkäufer mit sofortiger Wirkung erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse vor:
i Nichtzahlung offener Rechnungsbeträge trotz Mahnung und Setzung einer 7- tägigen Nachfrist;
ii Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien und Nichtbeheben des Verstoßes innerhalb von 7 Tagen trotz schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei;
iii Wesentliche Abweichung von durch den Käufer nach Ziffer 2.3 gemachten Angaben/ bereitgestellten Unterlagen/ Abmessen/ Abbildungen, die einer vertragsgemäßen Verwendung des bestellten Produkts entgegenstehen;
iv Wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer der Parteien nach Vertragsschluss vor vollständiger Kaufpreiszahlung (insb. Stellung eines Insolvenzantrags, Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Ablehnung mangels Masse, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftanordnung, etc.) oder das Vorliegen von Informationen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers lassen, etwa durch negative Schufa Einträge (vgl. Ziffer 2.4);
v Vorliegen eines Falles Höherer Gewalt oder Eintritt sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse nach Maßgabe der Ziffer 9;
vi Exportverbote für die Produkte, Produktionsengpässe, Grenzsperren, Zollbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bzw. -beschränkungen oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sowie andere, vor allem öffentlich-rechtliche Maßnahmen, die die termingerechte Lieferung und Abnahme der Produkte um mehr als acht Wochen verzögern.
10.2 Der Rücktritt ist in schriftlicher Form gegen über der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der
unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.


11. Datenschutz
11.1 Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch den Verkäufer eingesetzte Dritte weitergegeben. Der Verkäufer versichert, personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung liegt hierzu vor.
11.2 Der Käufer willigt im Rahmen der Angebotsphase nach Ziffer 2 darin ein, dass der Verkäufer alle notwendigen Informationen über öffentlich zugängliche Quellen zur Ermittlung der Bonität des Käufers (insbesondere Schufa Auskünfte) einholt und sie zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss macht.


12. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
12.1 JederVerbraucherimSinnedes§13BGBhatdasRecht,denVertragnachMaßgabeder beigefügten Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
12.2 Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Verkäufer einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort ist die Stadt Gütersloh.
13.2 GerichtsstandfüralleStreitigkeitenausdiesenAllgemeinenGeschäftsbedingungenbzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Stadt Gütersloh.
13.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.


14. Schriftformerfordernis
14.1 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sind die schriftlichen Vereinbarungen (insbesondere Kaufvertrag und schriftliche Auftragsbestätigung durch den
Verkäufer) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
14.2 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.


15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Vertragslücken.


16. Grundlagen
1.1 Garantien werden von den Vorlieferanten/ Herstellern/ Großhändlern übernommen. Garantiebedingungen sind bei den
Herstellern einzusehen.
1.2 Technische Änderungen sowie Irrtümer sind vorbehalten.
1.3 Die Leistungsklassen der Wärmepumpe können sich nach Technischer Prüfung ändern, das Angebot bleibt in sich bestehen.
1.4 Die Wohngebäudeversicherung muss vom Kunden informiert werden.
1.5 Der Gerüstbauer darf für die Aufstellung des Gerüstes in die Fassade bohren.
1.6 Aufwendige Rohr -und Kabelwege (Erdarbeiten, Pflasterarbeiten etc.) sind nicht im Preis enthalten und sind bauseits auszuführen
1.7 Maurer – Stemm – Putz – und Malerarbeiten sind nicht im Preis enthalten
1.8 Sollten die Arbeiten den regulären Umfang überschreiten, kann es in Ausnahmefällen – je nach Situation vor Ort – zu
geringfügigen Mehrkosten kommen. Solarstrom Konzepte GmbH wird sich in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung
setzen und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten.


1. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
1.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Hiervon ausgenommen ist die Lieferung derjenigen Waren, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (Montagematerial).
1.2 Die Widerrufsfrist beträgt für die von uns gelieferten Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
1.3 Hiervon abweichend beträgt die Widerrufsfrist für die von uns erbrachten Dienstleistungen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Sollten Sie uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail um eine Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist bitten, so erlischt Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die Installationsleistungen schon zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
1.4 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solarstrom Konzepte GmbH, Steinhagener Straße 11, 33334 Gütersloh, widerruf@solarstrom-konzepte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
1.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


2. Folgen des Widerrufs
2.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Solarstrom Konzepte GmbH Steinhagener Straße 11
33334 Gütersloh info@solarstrom-konzepte.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
__________________________________
__________________________________
__________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________________________
Name und Anschrift des/der Verbraucher(s) __________________________________ __________________________________ __________________________________
__________________________________
Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 1 Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen der Solarstrom Konzepte GmbH und Verbrauchern. Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt jede natürliche Person, die eine rechtliche Transaktion abschließt und deren Handeln hauptsächlich weder ihrer geschäftlichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.


§ 2 Angebotserstellung und Vertragsabschluss
(1) Informationen und Abbildungen in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und anderen Werbematerialien, die von der Solarstrom Konzepte GmbH veröffentlicht werden, sind nicht verbindlich und dienen ausschließlich zu Werbezwecken. Insbesondere stellen sie kein Angebot der Solarstrom Konzepte GmbH dar, das auf den Abschluss eines Vertrages abzielt.
(2) Die Zusendung oder Bereitstellung von Preis- und Produktlisten stellt kein verbindliches Vertragsangebot an den Kunden dar. Diese Listen dienen ausschließlich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot für das jeweilige Produkt abzugeben.
(3) Die schriftliche Bestellung, die vom Kunden unterzeichnet wurde, stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar, mit dem Ziel, ein Vertragsverhältnis mit der Solarstrom Konzepte GmbH einzugehen. Die Schriftform dient dem Nachweis.
(4) Der Vertragsgegenstand umfasst die in der Bestellung genau beschriebenen Produkte sowie die sich daraus ergebenden Leistungen der Solarstrom Konzepte GmbH.
(5) Die Annahme der Bestellung erfolgt durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, mindestens in Textform. Die Textform dient lediglich dem Nachweis.
(6) Änderungen am Vertrag, Nebenabreden oder Zusicherungen sollten schriftlich festgehalten werden, um den Nachweis zu sichern. Die Wirksamkeit wird jedoch dadurch nicht beeinträchtigt.


§ 3 Bereitgestellte Unterlagen seitens des Kunden und Pflicht zur Mitwirkung
(1) Wenn der Kunde Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen liefert, haftet er gegenüber der Solarstrom Konzepte GmbH für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle angeforderten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfassend und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind Montagen auf Well-Eternit-Dächern oder asbesthaltigen Gefahrstoffen nicht gestattet. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit dieser Informationen kann die Solarstrom Konzepte GmbH berechtigen, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Kunde muss sicherstellen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, insbesondere durch Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge),
unverbaute Dachflächen und Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass Baustoffe auf der Baustelle entladen und sicher gelagert werden können während der Arbeiten.


§ 4 Preise
(1) Die aktuellen Preise gemäß den dem Kunden übergebenen Preis- und Kalkulationslisten finden Anwendung.
(2) Sollte die Leistung der Solarstrom Konzepte GmbH nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss noch nicht erbracht worden sein, behält sich die Solarstrom Konzepte GmbH das Recht vor, die gemäß dem geschlossenen Vertrag zu zahlenden Preise in Anlehnung an die Entwicklung der kostenbestimmenden Faktoren nach billigem Ermessen anzupassen.
(3) Eine Preisanpassung kann erfolgen, wenn beispielsweise die Kosten für die Beschaffung von Material oder das eingesetzte Personal steigen oder fallen. Erhöhungen in einer Kostenkategorie, wie beispielsweise Material, dürfen nur insoweit für eine Preiserhöhung berücksichtigt werden, wie keine Kompensation durch mögliche Kostensenkungen in anderen Bereichen, wie etwa Personalkosten, stattfindet. Die Solarstrom Konzepte GmbH wird bei der Ausübung ihres Ermessens sicherstellen, dass Kostenerhöhungen und -senkungen angemessen und in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, wobei Kostensenkungen mindestens in gleichem Maße wie Kostenerhöhungen berücksichtigt werden.
(4) Ungeachtet der gesetzlichen Rücktrittsrechte behalten sich beide Vertragsparteien das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Gesamtsumme der Preiserhöhungen für Material und Personal 5% des zwischen der Solarstrom Konzepte GmbH und dem Auftraggeber verhandelten Brutto-Preises übersteigt.
(5) Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.


§ 5 Zahlung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen gemäß den getroffenen Zahlungsvereinbarungen fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erstellung der Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug ist die Solarstrom Konzepte GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu berechnen.
(2) Die Solarstrom Konzepte GmbH behält sich das Recht vor, Zahlungen trotz abweichender Anweisungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Anrechnung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung akzeptiert und unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren. Zahlungen mittels Wechsel sind nicht gestattet.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Solarstrom Konzepte GmbH
über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks erfolgt die Zahlung erst mit erfolgreicher Einlösung, und es liegt keine Rückbelastung durch die einlösende Bank vor.
(4) Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen – insbesondere, wenn Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder zu erwarten ist, dass künftige Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden – wird die gesamte Restschuld fällig, selbst wenn die Solarstrom Konzepte GmbH Schecks akzeptiert hat. In diesem Fall ist die Solarstrom Konzepte GmbH auch berechtigt, von ihren Liefer- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten und nach Wahl des Unternehmens Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Zahlungen sind auf eines der angegebenen Konten der Solarstrom Konzepte GmbH zu überweisen.


§ 6 Gegenseitige Verrechnung und Rechte zur Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur dann sein Recht zur Aufrechnung ausüben, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Der Kunde ist berechtigt, gegen Ansprüche der Solarstrom Konzepte GmbH aufzurechnen, auch wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend macht.
(3) Das Recht des Kunden zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts besteht in dem Umfang, in dem sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis basiert.


§ 7 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die verbindlichen Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der in der Auftragsbestätigung übermittelten Zeitangabe. Die genauen Termine für die Produktanlieferung oder die Erbringung der Leistung werden direkt mit dem Kunden abgestimmt.
(2) Der Kunde hat das Recht auf Schadensersatz bei Verzug nur dann, wenn der Solarstrom Konzepte GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht nur vorübergehender Ereignisse, die die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – dazu gehören unter anderem Epidemien, Pandemien, Materialbeschaffungsschwierigkeiten aufgrund gestörter Lieferketten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Subunternehmern oder deren Nachunternehmern der Solarstrom Konzepte GmbH auftreten – entbinden die Solarstrom Konzepte GmbH von der Einhaltung verbindlich vereinbarter Fristen und Termine. Die Solarstrom Konzepte GmbH ist berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Beide Vertragsparteien können in Bezug auf den noch nicht erbrachten Teil im jeweiligen Umfang der geschuldeten Leistung vom Vertrag zurücktreten.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten für Zugangsbehinderungen am Installationsort verantwortlich und
haftet für Verzögerungen aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf die Leistungen beziehen, können sich entsprechend um den Zeitraum verschieben oder verlängern, in dem die Solarstrom Konzepte GmbH aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Der Kunde haftet für eventuell daraus resultierende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten.


§ 8 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an den Kunden übergeben wurden. Sollte die Montage der Produkte am Tag der Anlieferung nicht durchgeführt werden können, wird dem Kunden empfohlen, die gelieferten Produkte sicher auf seinem Grundstück aufzubewahren, bis die Montage erfolgen kann. Falls die Solarstrom Konzepte GmbH mit der Montageleistung in Verzug gerät, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der entstandenen Lagerungskosten.


§ 9 Reklamation
Zur zügigen Abwicklung von Kundenreklamationen wird empfohlen, diese innerhalb einer Woche nach Feststellung des Mangels per E-Mail an die Solarstrom Konzepte GmbH zu übermitteln.


§ 10 Haftung
(1) Die Haftung der Solarstrom Konzepte GmbH richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen für Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund, wenn diese, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben. Dies gilt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht, auf die der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich der Anspruch auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der Solarstrom Konzepte GmbH gelieferten Produkte oder Produktkomponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Solarstrom Konzepte GmbH.
(2) Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, so dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, wird die Solarstrom Konzepte GmbH Miteigentümer dieser Sache. Ihr Anteil richtet sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Falls jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen ist, erwirbt die Solarstrom Konzepte GmbH das Alleineigentum.
(3) Forderungen, die aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich
der Vorbehaltsware entstehen, werden bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an die Solarstrom Konzepte GmbH abgetreten. Der Kunde ist befugt, diese Forderungen für die Solarstrom Konzepte GmbH einzuziehen. Diese Einziehungsbefugnis entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Solarstrom Konzepte GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt. In einem solchen Fall ist die Solarstrom Konzepte GmbH berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offenzulegen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Solarstrom Konzepte GmbH auf seine Kosten unverzüglich die Auskünfte zu erteilen und die Beweismittel auszuhändigen, die zur Durchsetzung ihrer Forderungen und sonstigen Ansprüche erforderlich sind. Diese Pflicht besteht ebenfalls im Falle einer Zwangsvollstreckung in Sachen, Forderungen oder andere Vermögensrechte, die der Solarstrom Konzepte GmbH gehören. Der Kunde muss die Solarstrom Konzepte GmbH unverzüglich über die Zwangsvollstreckung informieren und den Pfändungsgläubiger schriftlich auf die Rechte der Solarstrom Konzepte GmbH hinweisen. Neben diesen Verpflichtungen ist der Kunde auch dazu verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern gemeinsam mit der Solarstrom Konzepte GmbH schriftlich mitzuteilen.


§ 12 Sonstige Bestimmungen
(1) Modulverfärbungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass die Solarstrom Konzepte GmbH die installierte Anlage zu Werbezwecken auf ihrer Website unter www.solarstrom-konzepte.de oder in sozialen Medien wie Facebook, Google, Instagram usw. fotografisch als Referenzobjekt nutzen darf. Die Fotoaufnahmen erfolgen von einem öffentlichen Weg aus und umfassen lediglich Fassaden- und Außenaufnahmen. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Rückschlüsse auf den Standort der Anlage oder die Auftraggeber möglich sind. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
(3) Diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Solarstrom Konzepte GmbH und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt.

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